MISSBRAUCH MELDEN

TIERQUÄLEREI BEMERKT? DIREKT RICHTIG HANDELN!



Schauen Sie nicht weg, wenn es Tieren nicht gut geht.


Als privater Tierschutzverein haben wir rechtlich leider keine Handhabe direkt gegen Missstände vorzugehen. Es ist uns weder erlaubt Grundstücke zu betreten, noch Auflagen zu erlassen oder Tiere wegzunehmen. Für die Durchsetzung des Tierschutzes ist die zuständige Veterinärbehörde verantwortlich. Nur diese kann dem Tierhalter Auflagen erteilen, ein Tierhaltungsverbot aussprechen oder Tiere beschlagnahmen. In dringenden Fällen kann auch die Polizei eingreifen und Tiere sichern.
 
Wer mit der Behörde spricht, muss immer den Sachverhalt aufklären. Detaillierte Beobachtungen helfen. Schildern Sie den Sachverhalt am besten anhand der 6 „W-Fragen”:

  • WER HAT..
  • WAS ..
  • WANN ..
  • WELCHEM TIER ..
  • WO ..
  • WOMIT ZUGEFÜGT?


Sammeln Sie Beweise, die Ihre Angaben untermauern (z. B. schriftliche Zeugenaussagen, Fotos, tierärztliche Bestätigungen). Senden Sie diese Unterlagen bitte an das zuständige Veterinäramt und bitten Sie um eine Überprüfung der Tierhaltung. In schwerwiegenden Fällen können Sie sich auch direkt mit einer Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft wenden. In dringenden Notfällen ist auch die Polizei ein geeigneter Ansprechpartner. Selbstverständlich stehen wir Ihnen beratend zur Seite, falls Sie mit Ihrem Anliegen auf Widerstand stoßen.

WICHTIGE TELEFONNUMMERN
EINRICHTUNGTELEFON
Veterinäramt Kronach, Zentrale (verbinden lassen)09261 678 0
Polizei Kronach, Zentrale (verbinden lassen)09261 503 0